Betriebsüberwachung

Sicherer Umgang im Betrieb!

Das "Unternehmen Forschungszentrum Jülich" ist Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) im Sinne des Atom- und Strahlenschutzrechts.
Aus der entsprechenden Kontrollpflicht des SSV ergeben sich für den Geschäftsbereich Sicherheit und Strahlenschutz (GB S) zahlreiche und umfangreiche Überwachungsaufgaben. Diese betreffen insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Strahlenschutzbestimmungen sowie behördlicher Genehmigungsauflagen an den Arbeitsplätzen sowie in den Strahlenschutzbereichen. Hierzu sind interne Regelungen des Forschungszentrums, wie z.B. die Allgemeine Sicherheitsordnung, die Strahlenschutzanweisung, Abfallordnung, Abwasserordnung oder Transportordnung etc. erlassen worden. Sie werden ergänzt durch Richtlinien, Strahlenschutzmitteilungen und Strahlenschutzinformationen des SSV bei Einzelfragen.
All diese Regelwerke und Vorgaben sind Grundlage für die Überwachung der Strahlenschutzbereiche des Forschungszentrums Jülich, die vom Team Betriebsüberwachung (S-GB) im Fachbereich Genehmigungen (S-G) durchgeführt wird.
• Kontrolle der Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Genehmigungsauflagen nach dem Atom- und Strahlenschutzrecht (AtG, StrlSchG, StrlSchV, AtEV, AMG, WHG, etc.) und Durchführung von regelmäßigen Begehungen in den Strahlenschutzbereichen
• Beratung, Betreuung und Information aller Strahlenschutzbeauftragten (SSB) des Forschungszentrums
• Wahrnehmung aller Melde- und Anzeigepflichten an die atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden
• Einleitung und Verfolgung von Maßnahmen bei Zwischenfällen/Vorkommnissen
• Zentrale Aktenführung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen personenbezogener Strahlenschutzdaten
• Freigabe von Stoffen und Gegenständen aus Strahlenschutzbereichen, insbesondere aus Kontrollbereichen
• Anwendung der Verfahrensweise für die Durchführung von radiologischen Messungen an Materialien und Gegenständen aus Bereichen des Forschungszentrums Jülich, die keine Strahlenschutzbereiche sind
• Erfassung aller prüfpflichtigen umschlossenen radioaktiven Stoffe und Organisation der termingerechten Dichtheitsprüfung im Beisein eines externen Sachverständigen
• Organisation und Durchführung der Kenntnisvermittlung bei "beruflich exponierten Personen"
• Erstellung von Strahlenschutzberechnungen (z.B. Nachweis des baulichen Strahlenschutzes) und Durchführung von Strahlenschutzmessungen und deren radiologische Bewertung
• Wahrnehmung von Strahlenschutzaufgaben gegenüber Fremdfirmen

Letzte Änderung: 25.05.2022